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Scheidungsberatung

Elternberatung vor Scheidung nach § 95 ABS. 1A AussStrG

Vorrang für das Kindeswohl

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen.

Je mehr sich die vor einer Scheidung stehenden Eltern mit der Bedeutung dieses Schrittes für das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder auseinandersetzen, umso leichter werden die darauf folgenden Situationen für die Kinder sein können. Die Trennung eines Paares hat nichts damit zu tun, dass Vater oder Mutter dem Kind gegenüber weniger Liebe haben oder zeigen. Je nach Alter des Kindes sollte im Vorfeld überlegt werden, wie man es dem Kind mitteilt und wie die nach der Trennung folgende gemeinsame Obsorge und Erziehung gelebt werden soll.

Über die Scheidungsberatung hinaus kann auch eine Mediation sinnvoll sein um eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen!

Natürlich kann es vor einer Trennung auch zu emotionalen Verletzungen gekommen sein und das Gesprächsklima zwischen dem Paar kann belastet sein. In diesem Fall rate ich den Eltern zu einer gemeinsamen Aufarbeitung im Rahmen einer Familientherapie, damit die Zeit nach der Trennung für beide Elternteile - zum Wohle des Kindes - frei von den alten Paarkonflikten gehalten werden kann.

Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder:

  • einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation,

  • einen massiven Verlust (auch, wenn unmittelbar dadurch eine Entspannung der aktuellen Lebenssituation eintreten kann),

  • das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham,

  • Schuldgefühle, dass vielleicht eigenes Fehlverhalten der mögliche Grund für die Scheidung gewesen sein könnte,

  • Ängste, den Elternteil – der weggeht oder nicht mehr so häufig da ist – zu verlieren,

  • Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern,

  • Neuorientierung im Familienleben bei geänderten Lebensverhältnissen / getrennten Wohnorten.

Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühlen, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

Gesetzestext: § 95 Abs. 1a AußStrG

Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

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